1. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Workspacer (nachfolgend „Workspacer“ oder „wir“) und seinen Kund*innen (nachfolgend einheitlich „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Erstellung von Software-Lösungen im Bereich der Geschäftsprozess-Automatisierung. Sie umfassen insbesondere Leistungen in den Bereichen IT, Software, Consulting und Support. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Workspacer hat ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht in einzelnen Bestimmungen eine Differenzierung vorgenommen wird.
Leistungsangebot
Workspacer bietet Analyse, Konzeption und technische Umsetzung von Automatisierungsprozessen an. Dies umfasst insbesondere die Integration bestehender Systeme und die Erstellung digitaler Agents (z. B. mittels No-Code-Tools wie Zapier in Kombination mit eigenen Skripten), um Abläufe beim Kunden zu automatisieren. Auf Wunsch des Kunden optimiert Workspacer auch bestehende Geschäftsabläufe durch Digitalisierung und Automatisierung. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag festgelegt.
Kontinuierliche Weiterentwicklung, kein SLA
Workspacer kann den erstellten Automatisierungslösungen eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung bieten, etwa um veränderten Anforderungen Rechnung zu tragen. Allerdings übernimmt Workspacer – sofern nicht ausdrücklich in einem separaten Wartungsvertrag vereinbart – keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit (kein Service Level Agreement, SLA). Insbesondere besteht kein Anspruch auf laufenden Support oder Fehlerbehebung nach Projektabschluss ohne eine entsprechende zusätzliche Vereinbarung. Der Kunde kann Workspacer bei Bedarf mit Folgeprojekten oder Updates beauftragen; solche Leistungen werden separat vereinbart und vergütet.
Einsatz Dritter
Workspacer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer oder Drittanbieter heranzuziehen (z. B. Freelancer oder externe Dienstleistungs-Plattformen). Workspacer wird dabei sicherstellen, dass etwaige eingesetzte Dritte die vertraglichen Vorgaben – insbesondere Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten – einhalten. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt in diesem Falle bei Workspacer, soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt.
2. Angebotscharakter und Projektbeauftragung
Unverbindliche Angebote
Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Leistungsbeschreibungen von Workspacer sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Auftrags dar.
Aufwandsschätzungen
Sofern Workspacer im Angebot oder Kostenvoranschlag bestimmte Aufwände (z. B. Stundenkontingente, Personentage oder Materialkosten) angibt, handelt es sich um unverbindliche Schätzungen auf Basis des bei Angebotserstellung bekannten Umfangs. Der tatsächliche Leistungsumfang kann von diesen Schätzungen abweichen. Mit Annahme des Angebots werden lediglich die im Angebot beschriebenen Leistungen beauftragt; die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand gemäß Ziffer 4 dieser AGB, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine Pauschale schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Workspacer und dem Kunden kommt zustande, sobald (a) der Kunde ein Angebot von Workspacer schriftlich oder in Textform annimmt, (b) Workspacer dem Kunden die Annahme oder Auftragsbestätigung schriftlich oder per E-Mail bestätigt, oder (c) Workspacer mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt und der Kunde dies (z. B. durch Zurverfügungstellung von Informationen oder Zugängen) erkennbar duldet. Eigene Bestellungen oder Aufträge des Kunden (ohne vorausgegangenes Angebot von Workspacer) gelten als vom Kunden verbindlich abgeben – der Kunde ist an ein solches Vertragsangebot zwei (2) Wochen gebunden, sofern im Angebot des Kunden keine abweichende Bindungsfrist angegeben ist. Workspacer kann ein Kundenangebot innerhalb dieser Frist durch Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung annehmen.
Textform und Nebenabreden
Sämtliche Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsinhalts nach Vertragsschluss (einschließlich Abweichungen von diesen AGB) bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) zu ihrer Wirksamkeit. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind für Workspacer nur verbindlich, wenn Workspacer sie schriftlich oder in Textform bestätigt hat.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Allgemeine Mitwirkung
Der Kunde verpflichtet sich, aktiv an der Durchführung des Projekts mitzuwirken und alle notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich vorzunehmen, die zur Erbringung der Leistung durch Workspacer erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass der Kunde Workspacer alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Berechtigungen zur Verfügung stellt, die Workspacer zur Analyse, Implementierung und Integration der Automatisierungslösung benötigt.
Zugang zu Systemen
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Workspacer Zugang zu den relevanten Systemen und Daten erhält. Der Kunde wird Workspacer nach Absprache die benötigten Nutzerkonten, Passwörter, API-Schlüssel, technischen Schnittstellen sowie ggf. Remote-Zugänge bereitstellen. Soweit erforderlich, stellt der Kunde auch Testdaten oder eine geeignete Testumgebung zur Verfügung, um die Automatisierungsprozesse gefahrlos entwickeln und prüfen zu können.
Lizenzen und Drittanbieter
Der Kunde ist dafür verantwortlich, etwaige erforderliche Lizenzen oder Accounts für Drittanbieter-Software oder -Dienste bereitzustellen, die für die Automatisierungslösungen benötigt werden. Dies umfasst z. B. Abonnements für No-Code/Low-Code-Plattformen wie Zapier oder andere Systemzugänge, soweit diese im Rahmen des Projekts verwendet werden sollen. Sofern vereinbart wurde, dass Workspacer eigene Zugänge oder Kontingente (z. B. Zapier-Task-Volumen) nutzt, hat der Kunde die dadurch anfallenden Kosten gemäß Ziffer 4 zu tragen oder Workspacer zu erstatten.
Sonstige Mitwirkungen
Der Kunde sorgt dafür, dass in seinem Einflussbereich alle betrieblichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind, damit Workspacer die Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Insbesondere wird der Kunde einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der für Abstimmungen zur Verfügung steht und Entscheidungen zeitnah herbeiführen kann. Ferner ist der Kunde verantwortlich dafür, dass die von ihm gelieferten Daten und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und für die Nutzung im Projekt rechtmäßig sind (inklusive etwaiger erforderlicher Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten).
Folgen unterlassener Mitwirkung
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich etwaig vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Workspacer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Leistungsmängel, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind. Zudem ist Workspacer berechtigt, dem Kunden etwaigen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete, fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkung entstehen (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Arbeitsstunden), gesondert in Rechnung zu stellen. Gesetzliche Rechte von Workspacer bei Verletzung von Mitwirkungspflichten (einschließlich Zurückbehaltungsrechte oder Kündigung aus wichtigem Grund) bleiben unberührt.
4. Abrechnung, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütungsmodell
Die Leistungen von Workspacer werden – sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Abrechnungsart schriftlich vereinbart ist – nach Aufwand auf Zeitbasis abgerechnet. Es gelten die im Vertrag oder Angebot festgelegten Stundensätze bzw. Tagessätze von Workspacer. Ist keine Vergütungshöhe vereinbart, gelten die aktuellen Standard-Stundensätze von Workspacer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung als vereinbart. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
Leistungsnachweise
Der tatsächlich anfallende Aufwand wird von Workspacer in geeigneter Weise dokumentiert (z. B. durch Stundenzettel, Task-Reports o. Ä.) und bildet die Grundlage für die Abrechnung. Der Kunde ist berechtigt, diese Aufzeichnungen einzusehen oder in Kopie zu erhalten, um die abgerechneten Leistungen nachzuvollziehen.
Task-basierte Zusatzkosten
Zusätzlich zur zeitbasierten Vergütung können variable Kosten nach dem Automations-Volumen anfallen. Insbesondere wenn die implementierten Automatisierungsprozesse Drittanbieter-Plattformen wie Zapier nutzen, können je nach Anzahl der ausgeführten Tasks oder Transaktionen zusätzliche Gebühren entstehen. Die Staffelung und Höhe solcher volumenabhängigen Kosten richtet sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Regelung (z. B. gemäß einer gestuften Preisliste nach Zapier-Tasks pro Monat) oder – falls nicht ausdrücklich vereinbart – nach den zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Preisen des Drittanbieters. Workspacer wird den Kunden auf absehbare Mehrkosten aufgrund erhöhten Task-Volumens hinweisen. Sofern Workspacer im Einzelfall die Abrechnung dieser Drittanbieter-Leistungen übernimmt, stellt Workspacer dem Kunden die angefallenen Beträge zum Selbstkostenpreis oder gemäß Vereinbarung in Rechnung weiter.
Teilleistungen und Abschlagszahlungen
Workspacer ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen, insbesondere bei größeren Projekten oder längerer Projektlaufzeit. Je nach Vereinbarung kann Workspacer dem Kunden in regelmäßigen Abständen (z. B. monatlich) oder nach Abschluss definierter Projektphasen Abschlagsrechnungen über bereits erbrachte Leistungen stellen. Vereinbarte Vorschüsse oder Anzahlungen sind vom Kunden vorab zu leisten; Workspacer ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortführung der Tätigkeit von der Zahlung eines vereinbarten Vorschusses abhängig zu machen.
Fälligkeit und Zahlungsziel
Rechnungen von Workspacer sind, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein auf der Rechnung ggf. vermerkter Zahlungstermin (z. B. 14 Tage netto ab Rechnungsdatum) stellt kein Zahlungsziel dar, das ein Leistungsverweigerungsrecht bis dahin einräumt, sondern lediglich den Zeitpunkt, ab dem der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug gerät. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 286 ff. BGB). Workspacer ist insbesondere berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (bei Unternehmern derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde darf gegen Forderungen von Workspacer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Nichtzahlung darf der Kunde nur insoweit ausüben, wie sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Rechte des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unberührt; jedoch ist ein Zurückbehaltungsrecht auf einen angemessenen, im Verhältnis zum Mangel stehenden Betrag beschränkt.
Preisänderungen bei Dauerleistungen
Soweit Workspacer Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbringt (z. B. fortlaufende Wartung oder Betreuung), ist Workspacer berechtigt, die Vergütung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn sich die maßgeblichen Kostenfaktoren (z. B. Personal- oder Beschaffungskosten für Drittservices) ändern. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Erhöht sich der Preis um mehr als 5% des bisherigen Satzes, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Reagiert der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen auf die Mitteilung und nutzt die Leistungen über den Anpassungszeitpunkt hinaus weiter, gelten die geänderten Preise als genehmigt. Workspacer wird den Kunden in der Mitteilung auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht besonders hinweisen.
5. Rechte an Skripten, Software und Integrationen
Urheberrechte bei Workspacer
Soweit Workspacer im Rahmen der Leistungserbringung Software, Skripte, Automationsabläufe, Dokumentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse entwickelt oder bereitstellt (nachfolgend zusammen „Arbeitsergebnisse“), stehen die urheberrechtlichen und sonstigen Schutzrechte an diesen Arbeitsergebnissen grundsätzlich Workspacer zu. Der Quellcode von individuell erstellten Skripten oder Integrationen bleibt – sofern nicht abweichend vereinbart – im Eigentum von Workspacer.
Nutzungsrechte für den Kunden
Workspacer räumt dem Kunden an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Geschäftszwecke ein. Dieses Nutzungsrecht ist mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten. Es berechtigt den Kunden, die gelieferten Skripte und Automationslösungen in seinen eigenen IT-Systemen zu verwenden, zu vervielfältigen und zu bearbeiten, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Weitergehende Nutzungshandlungen – insbesondere die Weitergabe, Veröffentlichung oder entgeltliche Überlassung der Arbeitsergebnisse an Dritte – sind dem Kunden nur gestattet, wenn Workspacer dem vorher schriftlich zugestimmt hat oder wenn dies nach dem Vertragszweck offenkundig vorgesehen ist.
Rechteübertragung und Wiederverwendung
Eine Übertragung von Eigentums- oder Ausschließlichkeitsrechten an individuell für den Kunden entwickelten Arbeitsergebnissen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall kann Workspacer dem Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte oder das Eigentum gegen eine gesonderte Vergütung übertragen. An generischen Lösungen, Modulen, Konzepten oder Codebestandteilen, die Workspacer bereits vor dem Projekt entwickelt hat oder die während der Projektarbeit unabhängig von den spezifischen Kundendaten oder -vorgaben entstanden sind, behält Workspacer sämtliche Rechte. Workspacer ist berechtigt, das darin verkörperte Know-how, allgemeine Konzepte oder wiederverwendbare Komponenten auch in Projekten für andere Kunden einzusetzen, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen des ursprünglichen Kunden offenlegt werden.
Drittsoftware und Open-Source
Sofern Workspacer im Rahmen der Leistungserbringung Drittsoftware, Bibliotheken oder Open-Source-Komponenten einbindet oder bereitstellt, richten sich die Rechte des Kunden an diesen Komponenten nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Workspacer wird den Kunden auf die Verwendung solcher Komponenten hinweisen, soweit diese für die Nutzung der Arbeitsergebnisse relevant sind. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Lizenzbestimmungen zu beachten. Enthalten die Arbeitsergebnisse Softwarekomponenten, die unter Open-Source-Lizenzen stehen, wird Workspacer dem Kunden auf Anfrage die Lizenztexte zur Verfügung stellen.
6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung (DSGVO)
Einhaltung der Datenschutzgesetze
Workspacer beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit jeweils anwendbar. Workspacer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse oder auf Grundlage einer entsprechenden Beauftragung durch den Kunden.
Auftragsverarbeitung
Soweit Workspacer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO (z. B. Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern des Kunden) verarbeitet, werden Workspacer und der Kunde – vor Beginn der Datenverarbeitung – einen den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen. In diesem AVV werden die Einzelheiten der Datenverarbeitung, die Sicherheitsmaßnahmen sowie die Rechte und Pflichten von Verantwortlichem (Kunde) und Auftragsverarbeiter (Workspacer) festgelegt. Workspacer wird personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Kunden verarbeiten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten treffen.
Geheimhaltung personenbezogener Daten
Workspacer stellt sicher, dass alle Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden betraut sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet worden sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sofern Workspacer weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) zur Verarbeitung der Daten einsetzt, wird Workspacer den Kunden hierüber informieren und die gesetzlichen Vorgaben zur Einbindung von Subunternehmern (Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO) beachten.
Vertraulichkeit sonstiger Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen solche Informationen Dritten nicht zugänglich machen oder außerhalb des Vertragszwecks verwerten, es sei denn, die jeweils andere Partei hat der Weitergabe oder anderweitigen Verwendung vorher schriftlich zugestimmt oder die Information ist öffentlich bekannt, ohne dass dies auf einem Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung beruht. Zu den vertraulichen Informationen zählen insbesondere technische, finanzielle, geschäftliche und personelle Informationen sowie alle im Zusammenhang mit dem Projekt vom Kunden übergebenen Daten. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus fort. Gesetzliche Auskunftspflichten oder Aussagepflichten gegenüber Behörden bleiben unberührt, soweit eine Partei hierzu rechtlich verpflichtet ist – in einem solchen Fall wird die andere Partei, soweit zulässig und möglich, unverzüglich informiert.
7. Haftungsbeschränkungen
Unbeschränkte Haftung in bestimmten Fällen
Workspacer haftet dem Kunden unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unbeschränkt haftet Workspacer außerdem für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Workspacer oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Haftung für einfache Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verursachung eines Schadens haftet Workspacer – soweit nicht eine der in der vorstehenden Ziffer genannten unbeschränkten Haftungsfälle vorliegt – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen (leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht) ist die Haftung von Workspacer der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung von Workspacer bei leichter Fahrlässigkeit – vorbehaltlich der Regelung im nächsten Absatz (Datenverlust) – ausgeschlossen.
Haftung bei Datenverlust
Der Kunde ist verpflichtet, wichtige Daten angemessen regelmäßig zu sichern. Für einen von Workspacer schuldhaft verursachten Verlust von Daten haftet Workspacer daher nur in dem Umfang, der dem Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entspricht. Mit anderen Worten: Tritt ein Datenverlust ein, den Workspacer zu vertreten hat, besteht eine Ersatzpflicht nur für diejenigen Daten, die auch bei einer zumutbaren Datensicherungsroutine verloren gegangen wären (Begrenzung auf den Aufwand für Rekonstruktion der Daten aus gesicherten Datenbeständen).
Haftung für Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung von Workspacer nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend auch für die persönliche Haftung der Organe, Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von Workspacer.
Keine Haftung für indirekte Schäden
Vorbehaltlich der Regelungen in den vorstehenden Absätzen haftet Workspacer nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfälle, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der von Workspacer erbrachten Dienstleistungen, Beratungsergebnisse oder entwickelten Software entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Workspacer eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt hat – in einem solchen Fall gilt stattdessen die Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden gemäß den Regelungen oben zur einfachen Fahrlässigkeit.
Externe Dienste, höhere Gewalt
Workspacer übernimmt keine Haftung für Störungen, Mängel oder Verzögerungen, die durch externe Dienste oder Dritte verursacht werden, auf die Workspacer keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet Workspacer nicht für die Nicht-Erreichbarkeit, fehlerhafte Funktion oder sonstige Leistungsprobleme von Drittanbietern (z. B. Cloud-Diensten, Plattformen wie Zapier, Schnittstellen von Softwareanbietern), die im Rahmen der Automatisierungslösung genutzt werden, soweit diese Probleme nicht von Workspacer zu vertreten sind. Gleiches gilt für Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs von Workspacer liegende Umstände (z. B. Stromausfälle, Internetausfälle, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Pandemien u. ä.), welche die Erbringung der Leistung zeitweise hindern oder wesentlich erschweren. Werden solche Umstände relevant, verlängern sich vertragliche Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist; Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit nicht ausnahmsweise eine Haftung nach den obigen Bestimmungen greift.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge ohne feste Laufzeit
Sofern kein fester Leistungszeitraum oder keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (mindestens schriftlicher Brief, soweit nicht im Einzelfall Textform ausreichend vereinbart wurde). Eine ordentliche Kündigung vor Leistungsbeginn oder während laufender Projektarbeiten ist ausgeschlossen, soweit ein fester Leistungszeitraum vereinbart wurde.
Verträge mit Mindestlaufzeit oder fester Laufzeit
Ist im Vertrag eine bestimmte Laufzeit oder Mindestlaufzeit vorgesehen (z. B. bei Wartungsverträgen oder fortlaufenden Services), so ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich ein auf feste Laufzeit abgeschlossenes Dauerschuldverhältnis stillschweigend um jeweils 12 Monate, wenn es nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schrift- oder Textform gekündigt wird. Ab dem Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mangels abweichender Regelung jederzeit mit der Frist gemäß Absatz 1 (zwei Wochen zum Monatsende) kündbar.
Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Workspacer insbesondere dann vor, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und/oder trotz angemessener Fristsetzung mit Abmahnung keine Abhilfe schafft. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch Workspacer ist insbesondere auch gegeben, wenn der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung in erheblichem Maße in Verzug gerät (z. B. mehr als 30 Tage überfällig ist oder zwei aufeinanderfolgende Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt). Weitere wichtige Gründe sind z. B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden (oder die Ablehnung mangels Masse) oder sonstige vergleichbare gravierende Veränderungen der Vermögensverhältnisse des Kunden, die die Vertragserfüllung gefährden.
Form und Wirkung der Kündigung
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Einhaltung der Kündigungsfrist bestimmt sich nach dem rechtzeitigen Zugang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die kündigende Partei verpflichtet, den wichtigen Grund in der Kündigungserklärung zumindest in groben Zügen anzugeben. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Leistungsumfang; bereits entstandene Zahlungsansprüche von Workspacer (etwa für erbrachte Teilleistungen) bleiben auch im Kündigungsfall bestehen.
9. Änderungen dieser AGB
Änderungsvorbehalt
Workspacer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder veränderter Marktgegebenheiten erforderlich ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Eine Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie zu keiner wirtschaftlichen Mehrbelastung des Kunden führt und die Hauptleistungspflichten von Workspacer nicht erheblich ändert.
Verfahren bei AGB-Änderungen
Geänderte oder ergänzte Bestimmungen dieser AGB wird Workspacer dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen ab dem in der Mitteilung genannten Datum als genehmigt. Auf diese Folge wird Workspacer den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, behalten die unveränderten ursprünglichen AGB ihre Gültigkeit; Workspacer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb angemessener Frist ordentlich zu kündigen, sofern die Fortführung des Vertrags ohne die vorgesehenen Änderungen für Workspacer unzumutbar ist.
10. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes entzogen wird.
Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Workspacer (derzeit München, Deutschland). Workspacer bleibt jedoch berechtigt, nach eigener Wahl auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von Workspacer aus diesem Vertrag ist – sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – der Geschäftssitz von Workspacer.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt rückwirkend diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Vertragslücken: Zur Ausfüllung der Lücke werden angemessene Regelungen vereinbart, die dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten.
Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB (einschließlich dieser Schriftformklausel) sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen, soweit vorstehend nicht anders geregelt, der Schriftform. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Kündigungen, Mahnungen) sowie die Wahrnehmung von Rechten aus diesem Vertrag, für die keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist, haben mindestens in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen, sofern in diesen AGB oder im Vertrag nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist.
Sonstiges
Die Parteien werden sich im Falle von Unstimmigkeiten oder Auslegungsfragen aus diesem Vertrag zunächst gütlich abstimmen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Keine Vertragspartei ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen, mit Ausnahme einer Übertragung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder -umstrukturierung von Workspacer. Sollte Workspacer ganz oder teilweise auf die Geltendmachung einzelner Rechte aus diesen AGB verzichten oder diese nicht sofort durchsetzen, gilt dies nicht als genereller Verzicht auf diese Rechte.
Stand: Mai 2025